Warum das Ganze?
Das Problem ist, das die vorgeschriebenen Instandhaltungs und Wartungsmaßnahmen oft nicht eingehalten werden und wenn der Ernstfall eintritt, was ist dann? Wenn die Feststellanlage im Brandfall nicht reagiert, dann bringt die Brandschutztür nichts, da sie offen bleibt und das Feuer kann sich auf weitere Räume ausbreiten. Aber das ist ja nicht der Sinn und Zweck einer Brandschutztür mit Feststellanlage.
In der DIN 14677 wird auch geregelt, wer die Instandhaltung der Feststellanlage vornehmen darf. Diese “Zertifizierung” sollten Sie sich auch zeigen lassen, denn Sie als “Betreiber” der Anlage, sind für den ordentlichen Betrieb verantwortlich! Wir können Ihnen für den Berliner Raum z.B. die Firma SITEBAH GmbH empfehlen. Der Fachbetrieb übernimmt zusammen mit Fachpartnern Wartungsarbeiten und auch den Einbau von Feststellanlagen. Hier können Sie mit SITEBAH Kontakt aufnehmen. Und zum Abschluss hier noch mal den Einführungsbeitrag zur DIN 14677:
Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 031–02-01 AA “Brandmelde– und Feueralarmanlagen” des FNFW erarbeitet. Der Zweck einer elektrisch gesteuerten Feststellanlage besteht darin, selbstschließende Feuer-/Rauchschutztüren zuverlässig in geöffnetem Zustand festzustellen und im Brandfall zum frühest möglichen Zeitpunkt auszulösen, ohne jedoch ein Alarmsignal zu verursachen, das zur Feuerwehr weitergeleitet wird. Darin unterscheidet sich die geforderte Funktion der Brandmelder vom üblichen Gebrauch dieser in Brandmeldeanlagen. Mit dieser Norm soll die Instandhaltung von Feststellanlagen vereinheitlicht werden und damit eine Grundlage für Betreiber und Instandhalter für die Instandhaltung von Feststellanlagen für Feuerschutz– und/oder Rauchschutzabschlüsse bilden. Die Durchführung der Instandhaltungsmaßnahmen nach den Festlegungen dieser Norm stellt sicher, dass Feststellanlagen mit dokumentierter Abnahmeprüfung ihre Betriebsbereitschaft über die gesamte Nutzungsdauer bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und Betrieb aufrechterhalten. Bei Feststellanlagen sind dokumentierte Abnahmeprüfungen bauaufsichtlich vorgeschrieben und in der dazugehörigen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung festgelegt. Diese Norm legt Anforderungen für die Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz– und/oder Rauchschutzabschlüsse in Gebäuden fest. Diese Norm gibt Empfehlungen für den Nachweis der Kompetenz von Fachfirmen und Personen, die die Instandhaltung von Feststellanlagen an Feuerschutz– und/oder Rauchschutzabschlüssen durchführen. Diese Norm gilt nicht für die Instandhaltung der Feuerschutz– beziehungsweise Rauchschutzabschlüsse selbst. Diese Norm gilt nicht für die bauaufsichtlich geforderte Abnahme von Feststellanlagen für Feuerschutz– beziehungsweise Rauchschutzabschlüsse. (Quelle:www.beuth.de)
Heute wollen wir Ihnen den Sinn und Zweck von Feststellanlagen, und worauf man bei der Wartung achten muss, näher bringen. Eine Feststellanlage hält im “Tagesbetrieb” die Brandschutztür mit einem Haftmagneten offen. sobald jedoch die charakteristische Brandnebenerscheinungen wie Temperaturanstieg, Rauch und Flammenstrahlung auftreten erkennen die Rauch– und Thermoschalter der Feststellanlage einen Brand. Das verursacht einen Impuls an die Haftmagnete, woraufhin die festgestellte Brandschutztür sich automatisch schliesst. Dadurch wird der Rauch wesentlich länger auf einen Brandabschnitt beschränkt und die Ausbreitung von Rauch und Gasen auf benachbarte Räume, Gebäudeabschnitte, Treppenhäuser wird verhindert.
Feststellanlagen gibt es sowohl für einflüglige Feuerschutztüren, als auch für zweiflügelige Feuerschutztüren. Je nach Räumlichkeiten benötigen Sie auch weiteres Zubehör, diese Einzelkomponenten finden Sie bei unserem Partner im Onlineshop. Wie auch bei Brandschutztüren und Rauchschutztüren gibt es bei den Feststellanlagen Normen, die unter anderem Instandhaltung und Tauschzyklen regeln. Bei den Feststellanlagen kommt die DIN 14677 zum tragen. Die Firma HEKATRON hat hierzu ein interessantes Infoblatt auf der Homepage. Hier stellt HEKATRON das Dokument (pdf) zum download zur Verfügung.
Instandhaltung, darunter versteht man die regelmäßige Wartung und Instandsetzung der Anlage. Je nach Feststellanlage beträgt der Zeitintervall für eine Inspektion 3 Monate und einmal im Jahr muss eine Wartung erfolgen. Diese Arbeit darf nur von einem qualifizierten Unternehmen durchgeführt werden. Der Brandmelder/Rauchmelder, der in einer Feststellanlage enthalten ist, muss regelmäßig getauscht werden. Der Zeitpunkt richtet sich nach den Herstellerangaben, und ob es sich um einen Brandmelder mit oder ohne Verschmutzungskompensation handelt.
Wir hoffen, unser Beitrag hat Ihnen den Sinn und Zweck einer Feststellanlage näher gebracht und sollten Sie Fragen oder Anregungen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Ihr Brandschutztüren Experte von SITEBAH